Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken


Als Unternehmen möchten wir in der AHP Capital Management GmbH („AHP“) einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften leisten, mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern.

  • Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren. 
  • Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sogenannten Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Da sich derartige Risiken letztlich nicht vollständig ausschließen lassen, hinterfragen wir bei der Auswahl unserer gebundenen Vermittler deren Strategien auch hinsichtlich aktiv verfolgter Nachhaltigkeitsziele.
  • Für die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken versuchen wir bei der Produktauswahl Anlagestrategien möglichst auszuschließen, die ein erhöhtes Risikopotential aufweisen. Mit spezifischen Ausschlusskriterien sehen wir uns in der Lage, unser Produktportfolio auf umweltbezogene, soziale oder unternehmensbezogene Werte auszurichten. 
  • Die Identifikation geeigneter Anlagen kann zum einen darin bestehen, dass wir Vertriebsvereinbarungen für Finanzinstrumente und Fonds abschließen, deren Anlagepolitik bereits mit einem geeigneten und anerkannten Nachhaltigkeitsfilter zur Reduktion von Nachhaltigkeitsrisken ausgestattet ist. Die Identifikation geeigneter Anlagen zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisken kann auch darin bestehen, dass wir für die Empfehlungen in der Anlageberatung auf anerkannte Rating-Agenturen zurückgreifen. Die konkreten Einzelheiten ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen.
  • Aus folgenden Gründen sind Ausnahmen von der generellen Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien möglich:
    Die Anlageberatungsmandate der AHP beziehen sich in der Regel auf Investmentvermögen (Fonds). Es besteht daher die Möglichkeit, dass die Anlagestrategie einzelner Fonds keine ausdrückliche Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien vorsehen. In diesen Fällen achtet die AHP jedoch beim Produkt-Onboarding darauf, das zumindest die Anlage in kritische Branchen ausgeschlossen ist.

 


U.a. haben sich folgende Partner der AHP umfänglich zur Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien verpflichtet und sind zum Teil dafür ausgezeichnet worden: