Informationen über die AHP Capital Management GmbH
und ihre Wertpapierdienstleistungen an professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien („MIFID Information“)
Nach den gesetzlichen Voraussetzungen des schweizerischen und deutschen Aufsichtsrechts sind wir im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Finanzinstrumenten und Effekten im Sinne des Art. 3 des schweizerischen Bundesgesetzes über die Finanzdienstleistungen (Finanzdienstleistungsgesetz, „FIDLEG“), sofern es sich dabei auch um Finanzinstrumente gemäß des § 2 Abs. 5 des deutschen Wertpapierinstitutsgesetzes („WpIG“) und des § 2 Abs. 4 des deutschen Wertpapierhandelsgesetzes („WpHG“) handelt, (zusammen „Finanzinstrumente“, sofern es keiner Differenzierung in Finanzinstrumente und Effekten nach Art. 3 FIDLEG bedarf) in der Schweiz oder für Kundinnen oder Kunden (zusammen „Kunden“) in der Schweiz nach Art. 8 FIDLEG verpflichtet, unsere Kunden über folgende Informationen über uns und unsere Wertpapierdienstleistungen in Kenntnis zu setzen, bevor wir unsere Vertriebsleistungen erbringen.
1. Angaben zum Unternehmen
AHP Capital Management GmbH
Weißfrauenstraße 12-16
60311 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (0)69 – 2475 19681
E-Mail: info@ahp-cm.com
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 108225 ∙ USt-ID Nr. DE279586449
Geschäftsführer:
Gegenstand des Unternehmens der AHP Capital Management GmbH ist die Beratung und die Vermittlung von Finanzinstrumenten und Effekten im Sinne des Art. 3 des schweizerischen Bundesgesetzes über die Finanzdienstleistungen (Finanzdienstleistungsgesetz, „FIDLEG“), sofern es sich dabei auch um Finanzinstrumente gemäß des § 2 Abs. 5 des deutschen Wertpapierinstitutgesetzes („WpIG“) und des § 2 Abs. 4 des deutschen Wertpapierhandelsgesetzes („WpHG“) handelt, (zusammen „Finanzinstrumente“, sofern es keiner Differenzierung in Finanzinstrumente und Effekten nach Art. 3 FIDLEG bedarf), insbesondere die gewerbsmäßige Erbringung von folgenden Wertpapierdienstleistungen (im schweizerischen Aufsichtsrecht „Finanzdienstleistungen“ genannt):
Zur Erbringung ihrer Finanzdienstleistungen und Betreuung ihrer Kunden beschäftigt die AHP Capital Management GmbH vertraglich gebundene Vermittler. Alle für Rechnung und unter der Haftung der AHP Capital Management GmbH handelnden vertraglich gebundenen Vermittler haben ihren Unternehmenssitz in Deutschland und sind in Deutschland registriert. Sie sind auf der Internetseite der BaFin abrufbar:
https://portal.mvp.bafin.de/database/VGVInfo/
Kommunikationssprache dieser FIDLEG Information ist Deutsch.
Die AHP Capital Management GmbH kann per Post, über Telefon oder E-Mail sowie über das Kontaktformular auf der Internetseite unter https://www.ahp-cm.com/kontakt erreicht werden.
Gerne können Sie sich vorrangig an unsere vertraglich gebundenen Vermittler wenden, um einen Gesprächstermin zu vereinbaren. Sollten Sie Ihr Anliegen mit uns besprechen wollen, stehen wir Ihnen hierzu gerne zur Verfügung. Um eine reibungslose und zeitnahe Bearbeitung Ihrer Aufträge über Geschäfte in Finanzinstrumenten gewährleisten zu können, bitten wir Sie, Ihre Auftragserteilung direkt mit dem vertraglich gebundenen Vermittler abzustimmen.
Bezüglich Art, Häufigkeit und Zeitpunkt der Berichterstattung über die erbrachten Dienstleistungen verweisen wir auf die individuellen Vereinbarungen zwischen Ihnen und dem vertraglich gebundenen Vermittler.
2. Aufsichtsbehörde und Zulassung
Die AHP Capital Management GmbH ist der folgenden Aufsichtsbehörde unterstellt:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“)
Bankenaufsicht
Marie-Curie-Straße 24-28
60439 Frankfurt am Main
oder
Postfach 1308
53117 Bonn
Telefon: +49 (0)228 4108 0
Telefax:+49 (0)228 4108 1550
E-Mail: poststelle@bafin.de
Wertpapieraufsicht / Asset Management
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
Telefon: +49 (0)228 422 80
Telefax: +49(0)228 42274 94
E-Mail: poststelle-ffm@bafin.de
Die AHP Capital Management GmbH ist von der BaFin als Finanzdienstleistungsinstitut gemäß § 15 Abs. 1 des Wertpapierinstitutsgesetzes („WpIG“) zugelassen und verfügt über die Erlaubnis, folgende Finanzdienstleistungen nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 und 4 WpIG bzw. Wertpapierdienstleistungen gemäß § 2 Abs. 8 Satz 1 Nr. 4 und Nr. 10 des Wertpapierhandelsgesetzes („WpHG“) zu erbringen:
Die AHP Capital Management GmbH darf sich bei der Erbringung der Anlagevermittlungs- und Anlageberatungsleistungen nicht Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden verschaffen und keine Finanzinstrumente auf eigene Rechnung anschaffen oder veräußern.
Die vertraglich gebundenen Vermittler werden im Zusammenhang mit der Erbringung der Anlagevermittlung und der Anlageberatung für Rechnung und unter der Haftung der AHP Capital Management GmbH gemäß § 3 Abs. 2 WpIG tätig. Dabei können sie im eigenen Namen oder im Namen der AHP Capital Management GmbH auftreten. Die Anlagevermittlung und Anlageberatung gilt unter diesen Voraussetzungen stets als von der AHP Capital Management GmbH erbracht. Für andere Dienstleistungen, die ein vertraglich gebundener Vermittler erbringt, haftet er selbst und unmittelbar.
Nach schweizerischem Aufsichtsrecht gilt die AHP Capital Management GmbHals Finanzdienstleister im Sinne des Art. 2 Abs. 1 a und Art. 3 d FIDLEG, soweit sie Anlagevermittlungsleistungen von Finanzinstrumenten gewerbsmäßig in der Schweiz oder für Kundinnen und Kunden in der Schweiz erbringt. Bindet sie dabei eigene Beschäftigte oder vertraglich gebundene Vermittler bzw. deren Beschäftigte in die Erbringung von Anlagevermittlungsleistungen ein, gelten diese als Kundenberaterinnen bzw. Kundenberater nach Art. 3 e FIDLEG. Eine Registrierungspflicht dieser Kundenberaterinnen und Kundenberater im Beraterregister besteht wegen des Vertriebs ausschließlich an professionelle und institutionelle Kunden gemäß Art. 28 Abs. 2 FIDLEG und Art. 31 FIDLEV nicht.
3. Anlegerentschädigungs- und Einlagensicherungssystem
Die AHP Capital Management GmbH ist der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen („EdW“) zugeordnet. Die EdW sichert Ansprüche des Kunden gegen die AHP Capital Management GmbH. Der Entschädigungsanspruch ist der Höhe nach begrenzt auf den Gegenwert von 90% der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften und den Gegenwert von 20 000 Euro. Diese Obergrenzen beziehen sich auf die Gesamtsumme aller Forderungen gegenüber dem Wertpapierhandelsunternehmen. Dies ist unabhängig von der Anzahl der Konten oder der Fonds, die für den Kunden betreut werden. Die EdW gewährt eine Entschädigung, wenn ein ihr angehöriges Wertpapierhandelsunternehmen nicht in der Lage ist, seine Verpflichtungen aus Wertpapiergeschäften zu erfüllen. Ein Entschädigungsanspruch besteht nur, soweit Gelder auf die Währung eines EU-Mitgliedsstaats oder auf Euro lauten. Die Einzelheiten sind im § 3 EAEG geregelt.
Nach § 67 in Verbindung mit § 63 Abs. 7 und 10 (Anlagevermittlung) bzw. § 64 Abs. 1 bis 4 (Anlageberatung) WpHG ist die AHP Capital Management GmbH verpflichtet, ihre Kunden in Kundenkategorien einzuteilen. Hierbei sind die drei Kategorien vorgesehen, die sich vornehmlich im Hinblick auf das Informations- und Schutzbedürfnis der Anleger unterscheiden:
In Bezug auf Kunden mit Sitz in der Schweiz erbringt die AHP Capital Management GmbH ausschließlich die Anlagevermittlung von Finanzinstrumenten gegenüber „per se“ („geborene“) professionellen und geborenen institutionellen Kunden. So richtet sich diese FIDLEG-Information auch ausschließlich nur an die geborenen institutionellen Kunden nach Art. 4 Abs. 3 FIDLEG und geborenen professionellen Kunden gemäß Art. 4 Abs. 4 FIDLEG, die aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit diese Einstufung nach schweizerischem Aufsichtsrecht erhalten. Voraussetzung ist, dass sich diese Kunden zudem nach deutschem Aufsichtsrecht als sogenannten geborenen geeigneten Gegenparteien gemäß § 67 Abs. 2 WpHG oder geborenen professionellen Kunden gemäß § 67 Abs. 4 Satz 1 WpHG wegen ihrer Geschäftstätigkeit qualifizieren.
Der Kunde gilt nach schweizerischem und deutschem Aufsichtsrecht als geborener professioneller Kunde, sofern er
Nach Art. 3 Abs. 8 FINLEV verfügt ein Unternehmen oder eine für vermögende Privatkundinnen und -kunden errichtete private Anlagestruktur dann über eine professionelle Tresorerie, wenn innerhalb oder ausserhalb des Unternehmens oder der privaten Anlagestruktur auf Dauer eine fachlich ausgewiesene, im Finanzbereich erfahrene Person mit der Bewirtschaftung der Finanzmittel betraut ist.
Der Kunde gilt nach schweizerischem Aufsichtsrecht als geborener institutioneller Kunde, wenn er
Ein Kunde, der eine dieser Voraussetzungen erfüllt gilt entsprechend nach deutschem Aufsichtsrecht als geborene geeignete Gegenpartei.
Jeder geborene professionelle und geborene institutionelle Kunde wird als geborener professioneller bzw. geborener institutioneller Kunde nach schweizerischem Aufsichtsrecht und als geborener professioneller bzw. bzw. geborene geeignete Gegenpartei qualifiziert, solange nicht ein anderer Kundenstatus auf Veranlassung des Kunden oder infolge einer Überprüfung durch die AHP Capital Management GmbH für die Zukunft festgesetzt wird.
Der Kunde hat das Recht, eine andere Einstufung zu verlangen, wenn die dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Auf seinen Antrag kann ein professioneller Kunde bei Vorliegen der entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen zu einem institutionellen Kunden bzw. einer geeigneten Gegenpartei hochgestuft sowie ein institutioneller Kunde bzw. eine geeignete Gegenpartei zu einem professionellen Kunden bzw. einer Privatkundin bzw. einem Privatkunden heruntergestuft werden. Entsprechendes gilt für einen professionellen Kunden. Mit der Hochstufung geht eine Einschränkung des ansonsten geltenden Kundenschutzniveaus einher. Das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Neueinstufung wird von der AHP Capital Management GmbH in einem separaten Verfahren geprüft. Im Anschluss an eine Neueinstufung wird der betroffene Kunde hierüber informiert.
Die AHP Capital Management GmbH ist als Wertpapierdienstleistungsunternehmen verpflichtet, Kundenaufträge bestmöglich auszuführen. Sie führt keine Kundenaufträge hinsichtlich der Verfügung über Finanzinstrumente aus. Vielmehr stellt die AHP Capital Management GmbH im Fall der Anlagevermittlung den Kontakt zwischen dem Kunden und der ausführenden Stelle her und leitet ggf. den Kundenauftrag weiter. Der Geschäftsabschluss kommt dann unmittelbar zwischen dem Kunden und der ausführenden Stelle bzw. dem Geschäftspartner zustande.
Zur Gewährleistung der Erzielung des bestmöglichen Ergebnisses und um eine möglichst breite Gruppe von Produktanbietern und Handelspartnern zu erreichen, nutzt die AHP Capital Management GmbH neben der Direktansprache geeigneter Banken und wenn möglich andere, geeignete Informations- und Handelssysteme.
Die AHP Capital Management GmbH überwacht fortlaufend die in die Abwicklung von Geschäftsvorfällen eingebundenen Stellen.
Jede Ausführungsstelle hat eigene Ausführungsgrundsätze aufgestellt, welche von der AHP Capital Management GmbH im Rahmen des Auswahlprozesses darauf überprüft wurde und jährlich überprüft wird, ob sie eine bestmögliche Ausführung für Wertpapieraufträge gewährleisten und die Kundeninteressen in ausreichendem Maße berücksichtigt werden.
Vor diesem Hintergrund hat die AHP Capital Management GmbH keine eigenen Ausführungsgrundsätze (Best Execution Policy).
Die AHP Capital Management GmbH ist bemüht, mögliche Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Erbringung von Anlagevermittlungs- und Anlageberatungsleistungen zu vermeiden. Sie informiert den Kunden hiermit über die allgemeine Art und Herkunft von Interessenkonflikten und die zur Begrenzung der Risiken der Beeinträchtigung der Kundeninteressen unternommenen Schritte, soweit die organisatorischen Vorkehrungen nicht ausreichen, um nach vernünftigem Ermessen zu gewährleisten, dass das Risiko der Beeinträchtigung von Kundeninteressen vermieden wird. Es lassen sich durch die zunehmende Komplexität der Wertpapierdienstleistungen Interessenkonflikte nicht gänzlich ausschließen.
Interessenkonflikte können sich ergeben zwischen:
Interessenkonflikte können sich insbesondere ergeben:
Zur Vermeidung von sachfremden Interessen, die z.B. die Beratung oder die Auftragsausführung beeinflussen können, haben sich die AHP Capital Management GmbH und ihre Beschäftigten auf hohe ethische Standards verpflichtet. Die AHP Capital Management GmbH erwartet von ihren Beschäftigten jederzeit Sorgfalt und Redlichkeit, rechtmäßiges und professionelles Handeln, die Beachtung von Marktstandards und insbesondere immer die Beachtung der Kundeninteressen.
In der AHP Capital Management GmbH ist unter direkter Verantwortung der Geschäftsführung die Compliance-Stelle für die Überwachung, die Identifikation, die Vermeidung und das Management von Interessenkonflikten innerhalb der Geschäftsbereiche zuständig. Im Einzelnen werden u.a. folgende Maßnahmen ergriffen:
Allgemeine organisatorische Maßnahmen:
Konkrete Maßnahmen in Bezug auf die identifizierten Interessenkonflikte
Auf die folgenden Punkte wird besonders hingewiesen:
Eventuelle Beschwerden oder anderweitige Reklamationen können der AHP Capital Management GmbH per Brief, Telefon oder E-Mail unter Nennung des Namens, der Kontaktdaten und der Beschreibung des Anliegens des Kunden, Geschäftspartners oder Dritten (zusammen „Beschwerdeführer“) an die in Ziffer A. 1.1) genannten Kontaktdaten mitgeteilt werden.
Der Beschwerdeführer erhält unverzüglich per Brief oder E-Mail eine Bestätigung über den Eingang seiner Beschwerde oder anderweitigen Reklamation. Das Anliegen wird zeitnah bearbeitet. Sollte dies nicht innerhalb von zwei Wochen nach Eingang möglich sein, erhält der Beschwerdeführer von der AHP Capital Management GmbH einen Zwischenbescheid per Brief oder E-Mail. Innerhalb von vier Wochen nach Eingang soll der Beschwerdeführer einen abschließenden Bescheid per Brief oder E-Mail erhalten. Ist dies der AHP Capital Management GmbH nicht möglich, teilt sie die Gründe hierfür sowie ihre Einschätzung, wann die Klärung voraussichtlich abgeschlossen sein wird, mit. Die AHP Capital Management GmbH erhebt für die Bearbeitung des Anliegens gegenüber dem Beschwerdeführer keine Kosten.
Die AHP Capital Management GmbH speichert die im Zusammenhang mit einer Beschwerde übermittelten personenbezogenen Daten und verwendet sie ausschließlich zur Bearbeitung des Anliegens sowie zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten und zur Wahrung eventueller Darlegungsobliegenheiten.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.ahp-cm.com/beschwerdemanagement.
Bezüglich der Annahme, Übermittlung und Ausführung von Kundenaufträgen im Zusammenhang mit der Anlagevermittlung von und der Anlageberatung in Finanzinstrumente gilt:
Die AHP Capital Management GmbH weist darauf hin, dass sie
Die AHP Capital Management GmbH prüft nicht die Angemessenheit eines Finanzinstrumentes für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien.
Die AHP Capital Management GmbH vertreibt nur bestimmte fremde und keine eigenen Finanzinstrumente im Sinne des Art. 8 Abs. 2 c FIDLEG und Art. 10 FIDLEV. Damit ist ihr Angebot an der Anlagevermittlung von Finanzinstrumenten stark eingeschränkt im Vergleich zu dem bestehenden Marktangebot.
Die AHP Capital Management GmbH prüft nicht die Angemessenheit eines Finanzinstrumentes für professionelle und institutionelle Kunden nach schweizerischem Aufsichtsrecht bzw. für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien nach deutschem Aufsichtsrecht.
Auf die Darstellung der allgemeinen mit Finanzinstrumenten verbundenen Risiken wird verzichtet, da sich die Anlagevermittlung von Finanzinstrumenten der AHP Capital Management GmbH in der Schweiz ausschließlich an professionelle und institutionelle Kunden richtet und sie nach Art. 13 Abs. 3 und Art. 20 Abs. 1 FIDLEG davon ausgehen darf, dass diese Kunden über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen insbesondere auch hinsichtlich der mit den Finanzinstrumenten verbundenen Risiken verfügen und die mit der Anlagevermittlung einhergehenden Anlagerisiken finanziell tragbar sind.
Die AHP Capital Management GmbH geht im Zusammenhang mit der Anlagevermittlung in der Schweiz bzw. an Kunden in der Schweiz davon aus, dass ein geborener professioneller Kunde mit der Beauftragung der AHP Capital Management GmbH ausdrücklich gemäß Art. 20 Abs. 2 FIDLEG darauf verzichtet, dass sie die Verhaltensregeln nach den Artikeln 8, 9, 15 und 16 FIDLEG anzuwenden hat. Der geborene professionelle Kunde erklärt diesen Verzicht gesondert in Textform z.B. durch Brief, Telefax oder E-Mail an die AHP Capital Management GmbH gemäß Art. 22 FIDLEV. Sollte ein solcher Kunde auf die Anwendung der Artikeln 8, 9, 15 und 16 FIDLEG bestehen, hat er die AHP Capital Management GmbH hierauf hinzuweisen.
Die AHP Capital Management GmbH wird bei der Anlagevermittlung von Investmentvermögen nach Möglichkeit institutionelle Anteilsklassen berücksichtigen, damit die Vertriebs- und Verwaltungskosten für den Kunden möglichst niedrig anfallen.
Die AHP Capital Management GmbH informiert den Kunden darüber, dass sie und der jeweilige vertraglich gebundene Vermittler im Rahmen der mit dem Kunden geschlossenen Verträge bezüglich Finanzinstrumente einmalige und laufende Vergütungen von Dritten erhalten kann. Daneben kann die AHP Capital Management GmbH von Dritten für ihre Dienstleistungen in der Anlagevermittlung laufende Vergütungen erhalten. Sofern es sich bei Provisionen, Gebühren oder sonstige Geldleistungen sowie nichtmonetären Vorteilen Dritter um Zuwendungen im Sinne des § 70 Abs. 2 WpHG handelt, stimmt der Kunde zu, dass die AHP Capital Management GmbH diese Zuwendungen annehmen und vereinnahmen darf. Die AHP Capital Management GmbH hat die vereinnahmten Zuwendungen zur Verbesserung der Qualität der für den Kunden erbrachten Dienstleistung im Sinne des § 70 Abs. 1 Satz 1 WpHG zu verwenden. Außerdem darf die erbrachte Anlagevermittlung der ordnungsgemäßen Erbringung der Dienstleistung im bestmöglichen Interesse des Kunden im Sinne des § 63 Abs. 1 WpHG nicht entgegenstehen. Zudem sind Existenz, Art und Umfang der Zuwendung oder, soweit sich der Umfang noch nicht bestimmen lässt, die Art und Weise seiner Berechnung, dem Kunden vor der Erbringung der Anlagevermittlung oder Anlageberatung in umfassender, zutreffender und verständlicher Weise unmissverständlich offen zu legen.
Überdies informiert die AHP Capital Management GmbH den professionellen Kunden, der nicht auf die Anwendung des § 8 Abs. 2 a FIDLEG verzichtet hat, über die weiteren Kosten, die beim Erwerb oder bei der Veräußerung der zu vermittelnden Finanzinstrumenten entstehen.
Soweit diese Kostenangaben im Basisinformationsblatt oder im Prospekt enthalten sind, wird gemäß Art. 8 Abs. 2 FIDLEV auf das betreffende Dokument verwiesen werden. Gemäß Art. 8 Abs. 3 FIDLEV werden nicht im Voraus oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand genau zu bestimmenden Kosten annäherungsweise oder in Bandbreiten angegeben. Ist auch diese Angabe nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich, so wird die AHP Capital Management GmbH dies offenlegen und auf das Risiko zusätzlicher Gebühren, Steuern oder weiterer Kosten hinweisen.
Die AHP Capital Management GmbH nimmt nicht an einem Vermittlungsverfahren vor einer anerkannten Ombudsstelle nach dem 5. Titel FIDLEG teil.
Sollte der Kunde Rückfragen oder Erläuterungswünsche zu den Informationen über die AHP Capital Management GmbH, ihre vertraglich gebundenen Vermittler und Wertpapierdienstleistungen haben und nicht (mehr) seiner Einstufung als geborener professioneller Kunde bzw. als geborene geeignete Gegenpartei zustimmen, wird er gebeten, sich an die AHP Capital Management GmbH mit seinem Anliegen zu wenden.