FIDLEG Informationen


Informationen über die AHP Capital Management GmbH

und ihre Wertpapierdienstleistungen an professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien („MIFID Information“)

Nach den gesetzlichen Voraussetzungen des schweizerischen und deutschen Aufsichtsrechts sind wir im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Finanzinstrumenten und Effekten im Sinne des Art. 3 des schweizerischen Bundesgesetzes über die Finanzdienstleistungen (Finanzdienstleistungsgesetz, „FIDLEG“), sofern es sich dabei auch um Finanzinstrumente gemäß des § 2 Abs. 5 des deutschen Wertpapierinstitutsgesetzes („WpIG“) und des § 2 Abs. 4 des deutschen Wertpapierhandelsgesetzes („WpHG“) handelt, (zusammen „Finanzinstrumente“, sofern es keiner Differenzierung in Finanzinstrumente und Effekten nach Art. 3 FIDLEG bedarf) in der Schweiz oder für Kundinnen oder Kunden (zusammen „Kunden“) in der Schweiz nach Art. 8 FIDLEG verpflichtet, unsere Kunden über folgende Informationen über uns und unsere Wertpapierdienstleistungen in Kenntnis zu setzen, bevor wir unsere Vertriebsleistungen erbringen.

 

A. Informationen über AHP Capital Management GmbH

1. Angaben zum Unternehmen

 

AHP Capital Management GmbH

Weißfrauenstraße 12-16

60311 Frankfurt am Main

Telefon: +49 (0)69 – 2475 19681

E-Mail: info@ahp-cm.com

 

Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 108225 ∙ USt-ID Nr. DE279586449

 

Geschäftsführer:

  • Frank Ackermann
  • Frank Rothauge
  • Lars Hunsche                                

 

Gegenstand des Unternehmens der AHP Capital Management GmbH ist die Beratung und die Vermittlung von Finanzinstrumenten und Effekten im Sinne des Art. 3 des schweizerischen Bundesgesetzes über die Finanzdienstleistungen (Finanzdienstleistungsgesetz, „FIDLEG“), sofern es sich dabei auch um Finanzinstrumente gemäß des § 2 Abs. 5 des deutschen Wertpapierinstitutgesetzes („WpIG“) und des § 2 Abs. 4 des deutschen Wertpapierhandelsgesetzes („WpHG“) handelt, (zusammen „Finanzinstrumente“, sofern es keiner Differenzierung in Finanzinstrumente und Effekten nach Art. 3 FIDLEG bedarf), insbesondere die gewerbsmäßige Erbringung von folgenden Wertpapierdienstleistungen (im schweizerischen Aufsichtsrecht „Finanzdienstleistungen“ genannt):

  • die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten („Anlagevermittlung“ gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG und § 2 Abs. 8 Nr. 4 WpHG vergleichbar Art. 3 c 1 und 2 FIDLEG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 2 der schweizerischen Verordnung über die Finanzdienstleistungen (Finanzdienstleistungsverordnung, „FINLEV“)),
  • die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, sofern die Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt wird und nicht ausschließlich über Informationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben wird („Anlageberatung“ gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG und § 2 Abs. 8 Nr. 10 WpHG vergleichbar Art. 3 c 4 FIDLEG).

 Zur Erbringung ihrer Finanzdienstleistungen und Betreuung ihrer Kunden beschäftigt die AHP Capital Management GmbH vertraglich gebundene Vermittler. Alle für Rechnung und unter der Haftung der AHP Capital Management GmbH handelnden vertraglich gebundenen Vermittler haben ihren Unternehmenssitz in Deutschland und sind in Deutschland registriert. Sie sind auf der Internetseite der BaFin abrufbar:

https://portal.mvp.bafin.de/database/VGVInfo/

 

Kommunikationssprache dieser FIDLEG Information ist Deutsch.

Die AHP Capital Management GmbH kann per Post, über Telefon oder E-Mail sowie über das Kontaktformular auf der Internetseite unter https://www.ahp-cm.com/kontakt erreicht werden.

Gerne können Sie sich vorrangig an unsere vertraglich gebundenen Vermittler wenden, um einen Gesprächstermin zu vereinbaren. Sollten Sie Ihr Anliegen mit uns besprechen wollen, stehen wir Ihnen hierzu gerne zur Verfügung. Um eine reibungslose und zeitnahe Bearbeitung Ihrer Aufträge über Geschäfte in Finanzinstrumenten gewährleisten zu können, bitten wir Sie, Ihre Auftragserteilung direkt mit dem vertraglich gebundenen Vermittler abzustimmen.

 

Bezüglich Art, Häufigkeit und Zeitpunkt der Berichterstattung über die erbrachten Dienstleistungen verweisen wir auf die individuellen Vereinbarungen zwischen Ihnen und dem vertraglich gebundenen Vermittler.

 

2. Aufsichtsbehörde und Zulassung

 

Die AHP Capital Management GmbH ist der folgenden Aufsichtsbehörde unterstellt:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“)

 

 

Bankenaufsicht

 

Marie-Curie-Straße 24-28

60439 Frankfurt am Main

oder 

Postfach 1308

53117 Bonn

Telefon: +49 (0)228 4108 0

Telefax:+49 (0)228 4108 1550

E-Mail: poststelle@bafin.de

Wertpapieraufsicht / Asset Management

 

Graurheindorfer Str. 108

53117 Bonn

 

Telefon: +49 (0)228 422 80

Telefax: +49(0)228 42274 94

E-Mail: poststelle-ffm@bafin.de

 


Die AHP Capital Management GmbH ist von der BaFin als Finanzdienstleistungsinstitut gemäß § 15 Abs. 1 des Wertpapierinstitutsgesetzes („WpIG“) zugelassen und verfügt über die Erlaubnis, folgende Finanzdienstleistungen nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 und 4 WpIG bzw. Wertpapierdienstleistungen gemäß § 2 Abs. 8 Satz 1 Nr. 4 und Nr. 10 des Wertpapierhandelsgesetzes („WpHG“) zu erbringen:

  • Anlagevermittlung
  • Anlageberatung

Die AHP Capital Management GmbH darf sich bei der Erbringung der Anlagevermittlungs- und Anlageberatungsleistungen nicht Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden verschaffen und keine Finanzinstrumente auf eigene Rechnung anschaffen oder veräußern.

 

 

Die vertraglich gebundenen Vermittler werden im Zusammenhang mit der Erbringung der Anlagevermittlung und der Anlageberatung für Rechnung und unter der Haftung der AHP Capital Management GmbH gemäß § 3 Abs. 2 WpIG tätig. Dabei können sie im eigenen Namen oder im Namen der AHP Capital Management GmbH auftreten. Die Anlagevermittlung und Anlageberatung gilt unter diesen Voraussetzungen stets als von der AHP Capital Management GmbH erbracht. Für andere Dienstleistungen, die ein vertraglich gebundener Vermittler erbringt, haftet er selbst und unmittelbar.

 

Nach schweizerischem Aufsichtsrecht gilt die AHP Capital Management GmbHals Finanzdienstleister im Sinne des Art. 2 Abs. 1 a und Art. 3 d FIDLEG, soweit sie Anlagevermittlungsleistungen von Finanzinstrumenten gewerbsmäßig in der Schweiz oder für Kundinnen und Kunden in der Schweiz erbringt. Bindet sie dabei eigene Beschäftigte oder vertraglich gebundene Vermittler bzw. deren Beschäftigte in die Erbringung von Anlagevermittlungsleistungen ein, gelten diese als Kundenberaterinnen bzw. Kundenberater nach Art. 3 e FIDLEG. Eine Registrierungspflicht dieser Kundenberaterinnen und Kundenberater im Beraterregister besteht wegen des Vertriebs ausschließlich an professionelle und institutionelle Kunden gemäß Art. 28 Abs. 2 FIDLEG und Art. 31 FIDLEV nicht.

3. Anlegerentschädigungs- und Einlagensicherungssystem

 

Die AHP Capital Management GmbH ist der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen („EdW“) zugeordnet. Die EdW sichert Ansprüche des Kunden gegen die AHP Capital Management GmbH. Der Entschädigungsanspruch ist der Höhe nach begrenzt auf den Gegenwert von 90% der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften und den Gegenwert von 20 000 Euro. Diese Obergrenzen beziehen sich auf die Gesamtsumme aller Forderungen gegenüber dem Wertpapierhandelsunternehmen. Dies ist unabhängig von der Anzahl der Konten oder der Fonds, die für den Kunden betreut werden. Die EdW gewährt eine Entschädigung, wenn ein ihr angehöriges Wertpapierhandelsunternehmen nicht in der Lage ist, seine Verpflichtungen aus Wertpapiergeschäften zu erfüllen. Ein Entschädigungsanspruch besteht nur, soweit Gelder auf die Währung eines EU-Mitgliedsstaats oder auf Euro lauten. Die Einzelheiten sind im § 3 EAEG geregelt.

 

B. Kundenkategorien

Nach § 67 in Verbindung mit § 63 Abs. 7 und 10 (Anlagevermittlung) bzw. § 64 Abs. 1 bis 4 (Anlageberatung) WpHG ist die AHP Capital Management GmbH verpflichtet, ihre Kunden in Kundenkategorien einzuteilen. Hierbei sind die drei Kategorien vorgesehen, die sich vornehmlich im Hinblick auf das Informations- und Schutzbedürfnis der Anleger unterscheiden:

  • Geeignete Gegenparteien (vergleichbar den institutionellen Kunden nach Art. 4 Abs. 1c FIDLEG)
  • Professionelle Kunden (vergleichbar den professionellen Kunden nach Art. 4 Abs. 1b FIDLEG)
  • Privatkunden (vergleichbar den Privatkundinnen und -kunden nach Art. 4 Abs. 1a FIDLEG)

In Bezug auf Kunden mit Sitz in der Schweiz erbringt die AHP Capital Management GmbH ausschließlich die Anlagevermittlung von Finanzinstrumenten gegenüber „per se“ („geborene“) professionellen und geborenen institutionellen Kunden. So richtet sich diese FIDLEG-Information auch ausschließlich nur an die geborenen institutionellen Kunden nach Art. 4 Abs. 3 FIDLEG und geborenen professionellen Kunden gemäß Art. 4 Abs. 4 FIDLEG, die aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit diese Einstufung nach schweizerischem Aufsichtsrecht erhalten. Voraussetzung ist, dass sich diese Kunden zudem nach deutschem Aufsichtsrecht als sogenannten geborenen geeigneten Gegenparteien gemäß § 67 Abs. 2 WpHG oder geborenen professionellen Kunden gemäß § 67 Abs. 4 Satz 1 WpHG wegen ihrer Geschäftstätigkeit qualifizieren.

 

 

Der Kunde gilt nach schweizerischem und deutschem Aufsichtsrecht als geborener professioneller Kunde, sofern er 

  • eine öffentlich-rechtliche Körperschaft mit professioneller Tresorerie, die weder national noch supranational tätig ist,
  • eine Vorsorgeeinrichtung oder eine Einrichtung, die nach ihrem Zweck der beruflichen Vorsorge dient und professionelle Tresorerie aufweist,
  • ein großes Unternehmen (Zwei der folgenden Größen müssen überschritten sein: Bilanzsumme von 20 Mio. Franken mindestens aber von 20 Mio. Euro, Umsatzerlös von 40 Mio. Franken mindestens aber von 40 Mio. Euro, Eigenkapital von 2 Mio. Franken mindestens aber von 2 Mio. Euro) oder
  • eine für vermögende Privatkundinnen und  -kunden errichtete private Anlagestruktur mit professioneller Tresorerie ist.

 

Nach Art. 3 Abs. 8 FINLEV verfügt ein Unternehmen oder eine für vermögende Privatkundinnen und -kunden errichtete private Anlagestruktur dann über eine professionelle Tresorerie, wenn innerhalb oder ausserhalb des Unternehmens oder der privaten Anlagestruktur auf Dauer eine fachlich ausgewiesene, im Finanzbereich erfahrene Person mit der Bewirtschaftung der Finanzmittel betraut ist.

 

 Der Kunde gilt nach schweizerischem Aufsichtsrecht als geborener institutioneller Kunde, wenn er

  • ein Finanzintermediär nach dem schweizerischen Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen (Bankengesetz, „BankG“), dem schweizerischen Bundesgesetz über die Finanzinstitute (Finanzinstitutsgesetz, „FINIG“) oder dem schweizerischen Bundesgesetz über die Kollektiven Kapitalanlagen (Kollektivanlagengesetz, „KAG“),
  • ein Versicherungsunternehmen nach dem schweizerischen Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über Versicherungsunternehmen („Versicherungsaufsichtsgesetz, „VAG“),
  • eine ausländische Kundin oder ein ausländischer Kunde, die bzw. der einer prudenziellen Aufsicht untersteht wie ein Finanzintermediär oder ein Versicherungsunternehmen,
  • eine Zentralbank oder
  • eine nationale oder supranationale öffentlich-rechtliche Körperschaft mit professioneller Tresorerie ist.

Ein Kunde, der eine dieser Voraussetzungen erfüllt gilt entsprechend nach deutschem Aufsichtsrecht als geborene geeignete Gegenpartei.

 

Jeder geborene professionelle und geborene institutionelle Kunde wird als geborener professioneller bzw. geborener institutioneller Kunde nach schweizerischem Aufsichtsrecht und als geborener professioneller bzw. bzw. geborene geeignete Gegenpartei qualifiziert, solange nicht ein anderer Kundenstatus auf Veranlassung des Kunden oder infolge einer Überprüfung durch die AHP Capital Management GmbH für die Zukunft festgesetzt wird.

 

 

Der Kunde hat das Recht, eine andere Einstufung zu verlangen, wenn die dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Auf seinen Antrag kann ein professioneller Kunde bei Vorliegen der entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen zu einem institutionellen Kunden bzw. einer geeigneten Gegenpartei hochgestuft sowie ein institutioneller Kunde bzw. eine geeignete Gegenpartei zu einem professionellen Kunden bzw. einer Privatkundin bzw. einem Privatkunden heruntergestuft werden. Entsprechendes gilt für einen professionellen Kunden. Mit der Hochstufung geht eine Einschränkung des ansonsten geltenden Kundenschutzniveaus einher. Das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Neueinstufung wird von der AHP Capital Management GmbH in einem separaten Verfahren geprüft. Im Anschluss an eine Neueinstufung wird der betroffene Kunde hierüber informiert.

 

C. Erzielung des bestmöglichen Ergebnisses - Grundsätze zur Auftragsausführung

Die AHP Capital Management GmbH ist als Wertpapierdienstleistungsunternehmen verpflichtet, Kundenaufträge bestmöglich auszuführen. Sie führt keine Kundenaufträge hinsichtlich der Verfügung über Finanzinstrumente aus. Vielmehr stellt die AHP Capital Management GmbH im Fall der Anlagevermittlung den Kontakt zwischen dem Kunden und der ausführenden Stelle her und leitet ggf. den Kundenauftrag weiter. Der Geschäftsabschluss kommt dann unmittelbar zwischen dem Kunden und der ausführenden Stelle bzw. dem Geschäftspartner zustande.

 

Zur Gewährleistung der Erzielung des bestmöglichen Ergebnisses und um eine möglichst breite Gruppe von Produktanbietern und Handelspartnern zu erreichen, nutzt die AHP Capital Management GmbH neben der Direktansprache geeigneter Banken und wenn möglich andere, geeignete Informations- und Handelssysteme.

 

Die AHP Capital Management GmbH überwacht fortlaufend die in die Abwicklung von Geschäftsvorfällen eingebundenen Stellen.

 

Jede Ausführungsstelle hat eigene Ausführungsgrundsätze aufgestellt, welche von der AHP Capital Management GmbH im Rahmen des Auswahlprozesses darauf überprüft wurde und jährlich überprüft wird, ob sie eine bestmögliche Ausführung für Wertpapieraufträge gewährleisten und die Kundeninteressen in ausreichendem Maße berücksichtigt werden.

 

Vor diesem Hintergrund hat die AHP Capital Management GmbH keine eigenen Ausführungsgrundsätze (Best Execution Policy).

 

 

D. Grundsätze zum Umgang mit möglichen Interessenskonflikten

Die AHP Capital Management GmbH ist bemüht, mögliche Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Erbringung von Anlagevermittlungs- und Anlageberatungsleistungen zu vermeiden. Sie informiert den Kunden hiermit über die allgemeine Art und Herkunft von Interessenkonflikten und die zur Begrenzung der Risiken der Beeinträchtigung der Kundeninteressen unternommenen Schritte, soweit die organisatorischen Vorkehrungen nicht ausreichen, um nach vernünftigem Ermessen zu gewährleisten, dass das Risiko der Beeinträchtigung von Kundeninteressen vermieden wird. Es lassen sich durch die zunehmende Komplexität der Wertpapierdienstleistungen Interessenkonflikte nicht gänzlich ausschließen.

 

Interessenkonflikte können sich ergeben zwischen:

  • unseren Kunden und der AHP Capital Management GmbH 
  • unserer Geschäftsleitung, unseren Mitarbeitern (zusammen „unseren Beschäftigten“) oder unseren vertraglich gebundenen Vermittlern oder anderen Personen, die mit uns verbunden sind, und unseren Kunden
  • unseren Beschäftigten oder unseren vertraglich gebundenen Vermittlern oder andere Personen, die mit uns verbunden sind, und der AHP Capital Management GmbH
  • den mit uns kooperierenden Banken oder unseren Geschäftspartnern und AHP Capital Management GmbH oder unseren Kunden
  • und zwischen unseren Kunden untereinander.

Interessenkonflikte können sich insbesondere ergeben:

  • in der Beratung und in der Vermittlung aus dem eigenen (Umsatz-/Gewinn-)Interesse der AHP Capital Management GmbH oder unserer vertraglich gebundenen Vermittler am Absatz von Finanzinstrumenten oder zur Vermeidung von Verlusten. 
  • bei Erhalt oder Gewähr von Zuwendungen (z. B. geldwerte Vorteile) von Dritten oder an Dritte im Zusammenhang mit der Anlagevermittlung oder Anlageberatung für Kunden. 
  • bei Erhalt oder Gewähr von Vertriebsprovisionen. 
  • durch erfolgsbezogene Vergütungen von unseren Beschäftigten oder Beschäftigten unserer vertraglich gebundenen Vermittler, z.B. durch Eingehen höherer Risiken bei der Empfehlung eines Finanzinstrumentes als es für den Kunden geeignet wäre. 
  • durch Erlangung von Informationen, die nicht öffentlich sind, und anschließenden persönlichen Geschäften unserer Beschäftigten und der Beschäftigten unserer vertraglich gebundenen Vermittler oder diesen nahestehenden Personen. 
  • aus der Bevorzugung von bestimmten Kunden bzw. Kundeninteressen. 
  • aus anderen Geschäftstätigkeiten der AHP Capital Management GmbH mit Emittenten von Finanzinstru-menten, wie bei der Mitwirkung an Emissionen oder Kooperationen. 
  • aus persönlichen Beziehungen von unseren Beschäftigten oder der mit diesen verbundenen Personen oder bei der Mitwirkung dieser Personen in Aufsichts- oder Beiräten.

Zur Vermeidung von sachfremden Interessen, die z.B. die Beratung oder die Auftragsausführung beeinflussen können, haben sich die AHP Capital Management GmbH und ihre Beschäftigten auf hohe ethische Standards verpflichtet. Die AHP Capital Management GmbH erwartet von ihren Beschäftigten jederzeit Sorgfalt und Redlichkeit, rechtmäßiges und professionelles Handeln, die Beachtung von Marktstandards und insbesondere immer die Beachtung der Kundeninteressen.

 

In der AHP Capital Management GmbH ist unter direkter Verantwortung der Geschäftsführung die Compliance-Stelle für die Überwachung, die Identifikation, die Vermeidung und das Management von Interessenkonflikten innerhalb der Geschäftsbereiche zuständig. Im Einzelnen werden u.a.  folgende Maßnahmen ergriffen:

 

Allgemeine organisatorische Maßnahmen:

  • Implementierung umfassender organisatorischer Vorkehrungen zum Schutz der Kundeninteressen in unseren Organisationsrichtlinien und Verpflichtung zu deren Einhaltung 
  • Einführung mehrstufiger prozessintegrierter und prozessunabhängiger Kontrollmechanismen 
  • Offenlegungs- und Zustimmungspflichten bei bestimmten geschäftlichen oder persönlichen Beziehungen

Konkrete Maßnahmen in Bezug auf die identifizierten Interessenkonflikte

  • Führung einer Insider- und Beobachtungsliste, die der Überwachung des sensiblen Informationsaufkommens sowie der Verhinderung eines Missbrauchs von Insiderinformationen dient 
  • Führung einer Sperrliste, die unter anderem dazu dient, möglichen Interessenkonflikten durch Geschäfts- oder Beratungsverbote oder ein Verbot von Finanzanalysen zu begegnen 
  • Beschränkungen bzw. Verbot von persönlichen Geschäften für bestimmte Wertpapiere mit geringer Marktkapitalisierung, strenges Verbot des Vor-, Mit- oder Gegenlaufens zu Kundengeschäften
  • Aufstellung verbindlicher interner Regelungen für persönliche Geschäfte unserer Beschäftigten und der Beschäftigten unserer vertraglich gebundenen Vermittler und Offenlegung von Konten und Depots einschließlich regelmäßiger Kontrolle durch die Compliance-Stelle
  • Offenlegung von Wertpapiergeschäften unserer Beschäftigten und der Beschäftigten der vertraglich gebundenen Vermittler gegenüber der Compliance-Stelle, bei denen im Rahmen ihrer Tätigkeit Interessenkonflikte auftreten können
  • Offenlegung der mit unseren Wertpapierdienstleistungen und den Finanzinstrumenten verbundenen Kosten und Nebenkosten, so dass die Gesamtkosten sowie deren Auswirkung auf die Rendite der Vermögensanlage ersichtlich sind, z.B. in der „Ex ante – Kosteninformation“
  • keine Vorgabe von Vertriebszielen im Wertpapierdienstleistungsgeschäft
  • Ausgestaltung unserer Vergütungsmodelle für unsere Beschäftigte und die Beschäftigten unserer vertraglich gebundenen Vermittler unter Beachtung der Institutsvergütungsverordnung und sonstigen Vorschriften, so dass keine Abhängigkeit von variablen Vergütungsbestandteilen entsteht und keine Anreize zur Eingehung hoher Risiken gesetzt werden
  • interne Überwachung der getroffenen Empfehlungen auch unter dem Gesichtspunkt der Vermeidung von Geschäften mit einem höheren Risikogehalt, die auf die Erzielung einer höheren erfolgsabhängigen Vergütung ausgerichtet sind.
  • Regelung über die Annahme von Zuwendungen und Offenlegung der Annahme und Gewährung von Zuwendungen
  • unmissverständliche Offenlegung von Existenz, Art und Umfang der Zuwendungen, die wir von Dritten erhalten, insbesondere von Vermittlungs- und Bestandsprovisionen, soweit diese nicht an unsere Kunden ausgekehrt werden
  • Regelmäßige Schulung unserer Beschäftigten und der Beschäftigten der vertraglich gebundenen Vermittler insbesondere auch in Bezug auf mögliche Interessenkonflikte, deren Vermeidung oder Reduzierung
  • Schaffung organisatorischer Verfahren zur Wahrung des Kundeninteresses in der Anlageberatung, z.B. Einführung eines an die Bedürfnisse unserer Kunden angepassten Produktgenehmigungs- und -überwachungsverfahrens für neue Produkte, um Interessenkonflikte infolge eigener Umsatzinteressen unseres Instituts zu vermeiden und die Vermittlung von Finanzprodukten an Kunden mit nicht dazu passenden Anlagezielen und Risikoneigungen zu verhindern.
  • Interessenkonflikte, die nicht vermeidbar sind, werden gegenüber den betroffenen Kunden vor einem Geschäftsabschluss oder einer Beratung offengelegt.

Auf die folgenden Punkte wird besonders hingewiesen:

  •  Ein Interessenkonflikt kann sich ergeben, wenn die AHP Capital Management GmbH verschiedene Funktionen in Kombination wahrnimmt, z.B. wenn sie im Rahmen von Anlageberatungsmandaten für Kunden tätig wird und gleichzeitig von Wertpapieremittenten mit der entgeltlichen Vermittlung von Wertpapieren beauftragt wird. Hier besteht ein Interessenkonflikt, wenn diese Wertpapiere im Rahmen des Anlageberatungsmandates als Anlagemöglichkeit empfohlen werden. Kein Interessenkonflikt besteht hingegen, wenn die AHP Capital Management GmbH für die Vermittlung von Wertpapieren eine Vergütung von dem Wertpapieremittenten erhält und dies den investierenden Kunden gegenüber offenlegt, sofern mit diesen Kunden kein Anlageberatungsmandat abgeschlossen wurde.
  • Die AHP Capital Management GmbH kann von Dienstleistern im Zusammenhang mit dem Wertpapiergeschäft unentgeltliche Zuwendungen wie Finanzanalysen und sonstiges Informationsmaterial, Schulungen und zum Teil technische Dienste und Ausrüstung für den Zugriff auf Drittinformations- und Verbreitungssysteme erhalten. Die Entgegennahme derartiger Zuwendungsleistungen steht nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit den Ihnen gegenüber erbrachten Dienstleistungen. Diese Zuwendungen werden lediglich dazu genutzt, die Dienstleistungen in der von Kunden beanspruchten hohen Qualität zu erbringen und fortlaufend zu verbessern.
  • Des Weiteren kann die AHP Capital Management GmbH im Zusammenhang mit der Vermittlung von Wertpapieren Zuwendungen von Fondsgesellschaften oder anderen Wertpapierdienstleistern erhalten. Hierzu gehören zum einen umsatzabhängige Vertriebsfolgeprovisionen, die Produktanbieter oder andere Dienstleister aus den von Ihnen vereinnahmten Verwaltungsgebühren wiederkehrend an die AHP Capital Management GmbH zahlen. Sofern die AHP Capital Management GmbH diese Wertpapiere Kunden vermittelt hat, mit denen sie ein Anlageberatungsmandat abgeschlossen hat, besteht ein Interessenkonflikt.
  • Sofern die AHP Capital Management GmbH Finanzanalysen erstellt und diese verbreitet, wird sie über die relevanten Interessenkonflikte informieren.
  • Die AHP Capital Management GmbH informiert gemäß Art. 8 Abs. 2 b FIDLEG und Art. 9 Abs. 1 FIDLEV über wirtschaftliche Bindungen an Dritte, soweit diese Bindungen im Zusammenhang mit der Anlagevermittlung zu einem Interessenkonflikt führen können.

 

 

 

E. Grundsätze zum Umgang mit Beschwerden und anderen Reklamationen

Eventuelle Beschwerden oder anderweitige Reklamationen können der AHP Capital Management GmbH per Brief, Telefon oder E-Mail unter Nennung des Namens, der Kontaktdaten und der Beschreibung des Anliegens des Kunden, Geschäftspartners oder Dritten (zusammen „Beschwerdeführer“) an die in Ziffer A. 1.1) genannten Kontaktdaten mitgeteilt werden.

 

Der Beschwerdeführer erhält unverzüglich per Brief oder E-Mail eine Bestätigung über den Eingang seiner Beschwerde oder anderweitigen Reklamation. Das Anliegen wird zeitnah bearbeitet. Sollte dies nicht innerhalb von zwei Wochen nach Eingang möglich sein, erhält der Beschwerdeführer von der AHP Capital Management GmbH einen Zwischenbescheid per Brief oder E-Mail. Innerhalb von vier Wochen nach Eingang soll der Beschwerdeführer einen abschließenden Bescheid per Brief oder E-Mail erhalten. Ist dies der AHP Capital Management GmbH nicht möglich, teilt sie die Gründe hierfür sowie ihre Einschätzung, wann die Klärung voraussichtlich abgeschlossen sein wird, mit. Die AHP Capital Management GmbH erhebt für die Bearbeitung des Anliegens gegenüber dem Beschwerdeführer keine Kosten.

 

Die AHP Capital Management GmbH speichert die im Zusammenhang mit einer Beschwerde übermittelten personenbezogenen Daten und verwendet sie ausschließlich zur Bearbeitung des Anliegens sowie zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten und zur Wahrung eventueller Darlegungsobliegenheiten.

 

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.ahp-cm.com/beschwerdemanagement.

 

 

F. Grundsätze zur Aufzeichnung von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation

Bezüglich der Annahme, Übermittlung und Ausführung von Kundenaufträgen im Zusammenhang mit der Anlagevermittlung von und der Anlageberatung in Finanzinstrumente gilt:

  • Wenn der Kunde dem vertraglich gebundenen Vermittler per Telefon einen Auftrag zur Weiterleitung einer Kauf- oder Verkaufsorder von Finanzinstrumenten erteilt, ist der vertraglich gebundene Vermittler verpflichtet, die dazu geführten Telefongespräche aufzuzeichnen. Ist mit dem vertraglich gebundenen Vermittler nicht etwas anderes vereinbart, kann ein solcher Auftrag zur Orderweiterleitung nur in Textform erteilt werden.
  • Wenn der Kunde dem vertraglich gebundenen Vermittler per E-Mail oder in sonstiger elektronischer Form einen Auftrag zur Weiterleitung einer Kauf- oder Verkaufsorder von Finanzinstrumenten erteilt, speichert der vertraglich gebundene Vermittler für sich und für die AHP Capital Management GmbH die dazu geführte elektronische Kommunikation.
  • Eine Kopie dieser Aufzeichnungen steht auf Anfrage über einen Zeitraum von fünf Jahren ab Erstellung der Aufzeichnungen zur Verfügung

 

G. Keine Honorarberatung

Die AHP Capital Management GmbH weist darauf hin, dass sie

  • die Anlageberatung nicht in der Form einer unabhängigen Anlageberatung (Unabhängige Honorar-Anlageberatung) erbringt.
  • die Anlageberatung auf bestimmte Finanzinstrumente beschränkt.
  • dem Kunden ohne eine gesonderte Vereinbarung nicht regelmäßig eine Beurteilung der Geeignetheit der empfohlenen Finanzinstrumente zur Verfügung stellt.

 

 

Die AHP Capital Management GmbH prüft nicht die Angemessenheit eines Finanzinstrumentes für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien.

 

 

H. Produktauswahl und Angemessenheitsprüfung in der Anlagevermittlung

Die AHP Capital Management GmbH vertreibt nur bestimmte fremde und keine eigenen Finanzinstrumente im Sinne des Art. 8 Abs. 2 c FIDLEG und Art. 10 FIDLEV. Damit ist ihr Angebot an der Anlagevermittlung von Finanzinstrumenten stark eingeschränkt im Vergleich zu dem bestehenden Marktangebot.

 

Die AHP Capital Management GmbH prüft nicht die Angemessenheit eines Finanzinstrumentes für professionelle und institutionelle Kunden nach schweizerischem Aufsichtsrecht bzw. für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien nach deutschem Aufsichtsrecht.

 

Auf die Darstellung der allgemeinen mit Finanzinstrumenten verbundenen Risiken wird verzichtet, da sich die Anlagevermittlung von Finanzinstrumenten der AHP Capital Management GmbH in der Schweiz ausschließlich an professionelle und institutionelle Kunden richtet und sie nach Art. 13 Abs. 3 und Art. 20 Abs. 1 FIDLEG davon ausgehen darf, dass diese Kunden über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen insbesondere auch hinsichtlich der mit den Finanzinstrumenten verbundenen Risiken verfügen und die mit der Anlagevermittlung einhergehenden Anlagerisiken finanziell tragbar sind.

 

Die AHP Capital Management GmbH geht im Zusammenhang mit der Anlagevermittlung in der Schweiz bzw. an Kunden in der Schweiz davon aus, dass ein geborener professioneller Kunde mit der Beauftragung der AHP Capital Management GmbH ausdrücklich gemäß Art. 20 Abs. 2 FIDLEG darauf verzichtet, dass sie die Verhaltensregeln nach den Artikeln 8, 9, 15 und 16 FIDLEG anzuwenden hat. Der geborene professionelle Kunde erklärt diesen Verzicht gesondert in Textform z.B. durch Brief, Telefax oder E-Mail an die AHP Capital Management GmbH gemäß Art. 22 FIDLEV. Sollte ein solcher Kunde auf die Anwendung der Artikeln 8, 9, 15 und 16 FIDLEG bestehen, hat er die AHP Capital Management GmbH hierauf hinzuweisen.

 

 

I. Höhe der Kosten und Zuwendungen in der Anlagevermittlung

Die AHP Capital Management GmbH wird bei der Anlagevermittlung von Investmentvermögen nach Möglichkeit institutionelle Anteilsklassen berücksichtigen, damit die Vertriebs- und Verwaltungskosten für den Kunden möglichst niedrig anfallen.

 

Die AHP Capital Management GmbH informiert den Kunden darüber, dass sie und der jeweilige vertraglich gebundene Vermittler im Rahmen der mit dem Kunden geschlossenen Verträge bezüglich Finanzinstrumente einmalige und laufende Vergütungen von Dritten erhalten kann. Daneben kann die AHP Capital Management GmbH von Dritten für ihre Dienstleistungen in der Anlagevermittlung laufende Vergütungen erhalten. Sofern es sich bei Provisionen, Gebühren oder sonstige Geldleistungen sowie nichtmonetären Vorteilen Dritter um Zuwendungen im Sinne des § 70 Abs. 2 WpHG handelt, stimmt der Kunde zu, dass die AHP Capital Management GmbH diese Zuwendungen annehmen und vereinnahmen darf. Die AHP Capital Management GmbH hat die vereinnahmten Zuwendungen zur Verbesserung der Qualität der für den Kunden erbrachten Dienstleistung im Sinne des § 70 Abs. 1 Satz 1 WpHG zu verwenden. Außerdem darf die erbrachte Anlagevermittlung der ordnungsgemäßen Erbringung der Dienstleistung im bestmöglichen Interesse des Kunden im Sinne des § 63 Abs. 1 WpHG nicht entgegenstehen. Zudem sind Existenz, Art und Umfang der Zuwendung oder, soweit sich der Umfang noch nicht bestimmen lässt, die Art und Weise seiner Berechnung, dem Kunden vor der Erbringung der Anlagevermittlung oder Anlageberatung in umfassender, zutreffender und verständlicher Weise unmissverständlich offen zu legen.

 

Überdies informiert die AHP Capital Management GmbH den professionellen Kunden, der nicht auf die Anwendung des § 8 Abs. 2 a FIDLEG verzichtet hat, über die weiteren Kosten, die beim Erwerb oder bei der Veräußerung der zu vermittelnden Finanzinstrumenten entstehen.

 

 

Soweit diese Kostenangaben im Basisinformationsblatt oder im Prospekt enthalten sind, wird gemäß Art. 8 Abs. 2 FIDLEV auf das betreffende Dokument verwiesen werden. Gemäß Art. 8 Abs. 3 FIDLEV werden nicht im Voraus oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand genau zu bestimmenden Kosten annäherungsweise oder in Bandbreiten angegeben. Ist auch diese Angabe nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich, so wird die AHP Capital Management GmbH dies offenlegen und auf das Risiko zusätzlicher Gebühren, Steuern oder weiterer Kosten hinweisen.

 

 

J. Keine Teilnahme an einem Vermittlungsverfahren vor einer Ombudsstelle

Die AHP Capital Management GmbH nimmt nicht an einem Vermittlungsverfahren vor einer anerkannten Ombudsstelle nach dem 5. Titel FIDLEG teil.

 

 

K. Zustimmung des Kunden

Sollte der Kunde Rückfragen oder Erläuterungswünsche zu den Informationen über die AHP Capital Management GmbH, ihre vertraglich gebundenen Vermittler und Wertpapierdienstleistungen haben und nicht (mehr) seiner Einstufung als geborener professioneller Kunde bzw. als geborene geeignete Gegenpartei zustimmen, wird er gebeten, sich an die AHP Capital Management GmbH mit seinem Anliegen zu wenden.