Kundeneinstufung


Jedes Wertpapierdienstleistungsinstitut ist verpflichtet, vor der Aufnahme einer Geschäftsbeziehung bzw. vor Abschluss einer Transaktion mit einem Kunden eine Kundeneinstufung vorzunehmen. Die Kundeneinstufung bestimmt sich nach § 67 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)  und stuft Kunden in Privatkunden, professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien ein. Zusätzlich sieht das KAGB eine Einstufung als semiprofessioneller Anleger vor. Je nach Einstufung gelten unterschiedliche Risikoaufklärungsanforderungen. Daher ist diese Einstufung für die Angemessenheitsprüfung wichtig und zwingend erforderlich.

 

Über das nachfolgende Formular können unsere Kunden ihre Eckdaten übermitteln und so wesentlich zu einer korrekten und schnellen Klassifizierung beitragen.

 

Privatkunde, semiprofessioneller Anleger, professioneller Kunde oder geeignete Gegenpartei?


Informationen zur Kundeneinstufung

Bitte den Code eingeben:

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

Einstufung als Privatkunde

Alle natürlichen und juristischen Personen, die nicht professionelle Kunden oder geeignete Gegenparteien sind oder professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien, die sich auf eigenen Wunsch als Privatkunde einstufen lassen.

 


Einstufung als semiprofessioneller Anleger nach KAGB

Semiprofessioneller Anleger ist jeder Anleger, 

  1. der sich verpflichtet, ein Mindestinvestment von EUR 200.000 zu tätigen
  2. der schriftlich separat bestätigt, dass er sich der Risiken des Investments bewusst ist (W1)
  3. dessen Sachverstand, Erfahrung und Kenntnisse nach Einschätzung der AIF-Verwaltungsgesellschaft oder der beauftragten Vertriebsgesellschaft ausreichen, um eine Anlageentscheidung selbst zu treffen und die damit einhergehenden Risiken zu verstehen (Angemessenheitsprüfung).

W1 - Risikohinweise
Alternative Assets beinhalten im Allgemeinen höhere Risiken. Ein potenziell höherer Ertrag geht mit höherem Risiko einher, nicht ausschließlich aber insbesondere Liquiditätsrisiken. Dies könnte zum vollständigen Verlust des Investments führen. Ein frühzeitiger Ausstieg ist eventuell nicht möglich und kann mit hohen Kosten verbunden sein. Jegliche vergangenheitsbezogene Wertentwicklung ist keine Garantie für die zukünftige Entwicklung.


Einstufung als professioneller Kunde

 Pro1

Automatische Einstufung 

(ohne Hinweis- oder Zustimmungspflicht)

  1. Börsenhändler und Warenderivatehändler
  2. sonstige regulierte institutionelle Anleger, die keine geeignete Gegenpartei sind
  3. nicht regulierte institutionelle Anleger, deren Haupttätigkeit in der Investition in Finanzinstrumente besteht
  4. Verbriefungsgesellschaften

Pro2

Einstufung durch das Wertpapierinstitut

(hinweispflichtig, keine Zustimmungspflicht aber Rückstufungsrecht)

nicht regulierte Unternehmen, die zwei der folgenden Kriterien erfüllen:

  1. EUR 20 Mio. Bilanzsumme
  2. EUR 40 Mio. Umsatzerlöse
  3. EUR 2 Mio. Eigenkapital

Pro3

Privatkunde auf Antrag oder durch Feststellung des Wertpapierinstituts

Mindestens 2 der folgenden 3 Bedingungen müssen erfüllt sein:

  1. Kunde hat an dem Markt, an dem die Finanzinstrumente gehandelt werden, für die er als professioneller Kunde eingestuft werden soll, während des letzten Jahres durchschnittlich im Quartal 10 Geschäfte von erheblichem Umfang getätigt.
  2. Kunde verfügt über Bankguthaben und Finanzinstrumente im Wert von mehr als EUR 500.000
  3. Kunde hat mindestens für 1 Jahr einen Beruf am Kapitalmarkt ausgeübt, der Kenntnisse über die in Betracht kommenden Geschäfte voraussetzt.

Einstufung als geeignete Gegenpartei

G1

Automatisch, ohne Hinweis- oder Zustimmungspflicht

  1. Wertpapierdienstleistungsunternehmen
  2. sonstige zugelassene oder beaufsichtigte Finanzinstitute
  3. Versicherungsunternehmen
  4. Organismen für gemeinsame Anlagen und ihre Verwaltungsgesellschaften
  5. Pensionsfonds und ihre Verwaltungsgesellschaften
  6. nationale und regionale Regierungen, Stellen der öffentlichen Schuldenverwaltung, Zentralbanken, Weltbank, IWF, EZB, EIB u.ä.

G2 

Einstufung durch das Wertpapierinstitut

(Hinweis und Zustimmungspflicht)

nicht regulierte Unternehmen, die zwei der folgenden Kriterien erfüllen

  1. EUR 20 Mio. Bilanzsumme
  2. EUR 40 Mio. Umsatzerlöse
  3. EUR 2 Mio. Eigenkapital