Jedes Wertpapierdienstleistungsinstitut ist verpflichtet, vor der Aufnahme einer Geschäftsbeziehung bzw. vor Abschluss einer Transaktion mit einem Kunden eine Kundeneinstufung vorzunehmen. Die Kundeneinstufung bestimmt sich nach § 67 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und stuft Kunden in Privatkunden, professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien ein. Zusätzlich sieht das KAGB eine Einstufung als semiprofessioneller Anleger vor. Je nach Einstufung gelten unterschiedliche Risikoaufklärungsanforderungen. Daher ist diese Einstufung für die Angemessenheitsprüfung wichtig und zwingend erforderlich.
Über das nachfolgende Formular können unsere Kunden ihre Eckdaten übermitteln und so wesentlich zu einer korrekten und schnellen Klassifizierung beitragen.
Alle natürlichen und juristischen Personen, die nicht professionelle Kunden oder geeignete Gegenparteien sind oder professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien, die sich auf eigenen Wunsch als Privatkunde einstufen lassen.
Semiprofessioneller Anleger ist jeder Anleger,
W1 - Risikohinweise
Alternative Assets beinhalten im Allgemeinen höhere Risiken. Ein potenziell höherer Ertrag geht mit höherem Risiko einher, nicht ausschließlich aber insbesondere Liquiditätsrisiken. Dies könnte
zum vollständigen Verlust des Investments führen. Ein frühzeitiger Ausstieg ist eventuell nicht möglich und kann mit hohen Kosten verbunden sein. Jegliche vergangenheitsbezogene Wertentwicklung
ist keine Garantie für die zukünftige Entwicklung.
Pro1
Automatische Einstufung
(ohne Hinweis- oder Zustimmungspflicht)
Pro2
Einstufung durch das Wertpapierinstitut
(hinweispflichtig, keine Zustimmungspflicht aber Rückstufungsrecht)
nicht regulierte Unternehmen, die zwei der folgenden Kriterien erfüllen:
Pro3
Privatkunde auf Antrag oder durch Feststellung des Wertpapierinstituts
Mindestens 2 der folgenden 3 Bedingungen müssen erfüllt sein:
G1
Automatisch, ohne Hinweis- oder Zustimmungspflicht
G2
Einstufung durch das Wertpapierinstitut
(Hinweis und Zustimmungspflicht)
nicht regulierte Unternehmen, die zwei der folgenden Kriterien erfüllen